Preise, Daten, Bedingungen und Musterverträge – hier können Sie sich schnell informieren. Laden Sie einfach herunter, was für Sie wichtig ist.
Für den Anschluss an das Elektrizitätsverteilernetz der EGC Energie- und Gebäudetechnik Control GmbH & Co. KG und der EGC Infrastruktur und Netz GmbH in Niederspannung gelten die „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb“ (TAR Niederspannung), die „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ sowie die „Technischen Anschlussbedingungen“ (TAB 2019).
Diese VDE-Anwendungsregeln sind Teil der VDE-Bestimmungen „Auswahlordners für das Elektrotechnikerhandwerk“ und können über den VDE-Verlag bezogen werden.
Die Technischen Anschlussbedingungen, herausgegeben vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW), beinhalten technische Anforderungen an den Netzanschluss und andere Anlagenteile sowie an deren Betrieb. Diese Anforderungen gewährleisten einen sicheren und störungsfreien Betrieb des Verteilernetzes.
Die EGC Energie- und Gebäudetechnik Control GmbH & Co. KG verwendet das synthetische Lastprofilverfahren.
Veröffentlichungspflichten zur Grund- und Ersatzversorgung nach § 36 Abs. 2 S. 2 EnWG
Grundversorgung
Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG wurde zum 01.07.2024 der Grundversorger für das Netzgebiet der EGC Energie- und Gebäudetechnik Control GmbH & Co. KG und der EGC Infrastruktur und Netz GmbH ermittelt. Danach ist im Netzgebiet der EGC Energie- und Gebäudetechnik Control GmbH & Co. KG die EGC Energie- und Gebäudetechnik Control GmbH & Co. KG Grundversorger (Auswertung zum 1.7.2024).
Und im Netzgebiet der EGC Infrastruktur und Netz GmbH ist ebenfalls die EGC Energie- und Gebäudetechnik Control GmbH & Co. KG Grundversorger (Auswertung zum 1.7.2024).
Die Grundversorgungspflicht gilt bis zum 31.12.2027.
Die nächste Feststellung des Grundversorgers im Netzgebiet der EGC Energie- und Gebäudetechnik Control GmbH & Co. KG und der EGC Infrastruktur und Netz GmbH erfolgt zum 01.07.2027.
Das Netzanschlussportal wird momentan eingerichtet, und ist bald für Sie verfügbar.
Was ist die Grundversorgung und die Ersatzversorgung?
Die Grundversorgung ist die Energielieferung durch den Grundversorger an Haushaltskundinnen in der Niederspannung (Strom) zu Allgemeinen Preisen und Bedingungen. Grundversorger sind gemäß § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, Allgemeine Preise und Allgemeine Bedingungen für die Versorgung öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskund*in zu versorgen.
Ein Grundversorgungsvertrag kann auch dadurch zustande kommen, dass Strom aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnommen wird. Wenn Sie zum Beispiel in eine neue Wohnung in eines der Gebiete, in denen EGC Grundversorger ist, einziehen und keinen gesonderten Stromliefervertrag mit EGC oder einem anderen Energieversorgungsunternehmen abgeschlossen haben, dann werden Sie automatisch von der EGC im Rahmen der Grundversorgung versorgt. Weitere Informationen finden Sie in der Grundversorgungsverordnung Strom (Strom GVV).
Aktuelle Preise und Bedingungen der Grundversorgung
Es gelten die "Allgemeinen Bedingungen Stromlieferung Auffangversorgung - SLP" und das "Preisblatt SLP Auffangversorgung ab 01.04.2024 Stand 07.02.2024".
Die Ersatzversorgung ist eine gesetzlich geregelte Notversorgung mit Strom. Zu dieser Notversorgung kommt es dann, wenn über das Netz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung (Strom) Energie bezogen wird, ohne dass der Verbrauch einer bestimmten Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann (§ 38 EnWG). Das kann zum Beispiel passieren, wenn Ihr bisheriger Energielieferant insolvent ist. So ist die Versorgung ohne Unterbrechung gewährleistet. Die Ersatzversorgung wird durch den örtlichen Grundversorger durchgeführt. Auch wenn Sie in einem Gebiet, in dem die EGC Grundversorger ist, in die Ersatzversorgung fallen, beliefern wir Sie zuverlässig mit Energie. Die Ersatzversorgung erfolgt maximal für drei Monate. Haushaltskund*innen, die in dieser Zeit keinen gesonderten Stromliefervertrag geschlossen haben, wechseln danach automatisch in die Grundversorgung.
Weitere Informationen finden Sie in der Grundversorgungsverordnung Strom (Strom GVV).
Aktuelle Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung
Für Letztverbraucher, die keine Haushaltskunden im Sinne des § 3 Nr. 22 EnWG sind und im Rahmen der Ersatzversorgung Strom in Niederspannung beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, gelten die nachfolgenden Preise und Bedingungen.
Ohne Lastgangmessung:
Es gelten die "Allgemeinen Bedingungen Stromlieferung Auffangversorgung - SLP" und das "Preisblatt SLP Auffangversorgung ab 01.04.2024 Stand 07.02.2024".
Mit Lastgangmessung:
Es gelten die "Allgemeinen Bedingungen Stromlieferung Auffangversorgung - RLM" und das "Preisblatt RLM EEX Auffangversorgung".
Für den Anschluss an das Elektrizitätsverteilernetz der EGC Energie- und Gebäudetechnik Control GmbH & Co. KG und der EGC Infrastruktur und Netz GmbH in Niederspannung gelten die „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb“ (TAR Niederspannung), die „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ sowie die „Technischen Anschlussbedingungen“ (TAB 2019).
Diese VDE-Anwendungsregeln sind Bestandteil der VDE-Bestimmungen „Auswahlordners für das Elektrotechnikerhandwerk“ und können über den VDE-Verlag bezogen werden.
Die Technischen Anschlussbedingungen, herausgegeben vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW), beinhalten technische Anforderungen an den Netzanschluss und andere Anlagenteile sowie an deren Betrieb. Diese Anforderungen gewährleisten einen sicheren und störungsfreien Betrieb des Verteilernetzes.
Die EGC Infrastruktur und Netz GmbH verwendet das synthetische Lastprofilverfahren.
Veröffentlichungspflichten zur Grund- und Ersatzversorgung nach § 36 Abs. 2 S. 2 EnWG
Grundversorgung
Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG wurde zum 01.07.2024 der Grundversorger für das Netzgebiet der EGC Energie- und Gebäudetechnik Control GmbH & Co. KG und der EGC Infrastruktur und Netz GmbH ermittelt.
Danach ist im Netzgebiet der EGC Energie- und Gebäudetechnik Control GmbH & Co. KG die EGC Energie- und Gebäudetechnik Control GmbH & Co. KG Grundversorger (Auswertung zum 1.7.2024). Und im Netzgebiet der EGC Infrastruktur und Netz GmbH ist ebenfalls die EGC Energie- und Gebäudetechnik Control GmbH & Co. KG Grundversorger (Auswertung zum 1.7.2024).
Die Grundversorgungspflicht gilt bis zum 31.12.2027.
Die nächste Feststellung des Grundversorgers im Netzgebiet der EGC Energie- und Gebäudetechnik Control GmbH & Co. KG und der EGC Infrastruktur und Netz GmbH erfolgt zum 01.07.2027.
Ersatzversorgung
Nach § 38 EnWG befinden sich Letztverbraucher, welche Strom beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in Ersatzversorgung.
Die Ersatzversorgung für Strom wird vom Grundversorger des Netzgebietes der EGC Energie- und Gebäudetechnik Control GmbH & Co. KG und der EGC Infrastruktur und Netz GmbH durchgeführt. Welches Energieversorgungsunternehmen derzeit Grundversorger im Netzgebiet der EGC Energie- und Gebäudetechnik Control GmbH & Co. KG und der EGC Infrastruktur und Netz GmbH ist, finden Sie auf dieser Seite unter Punkt "Grundversorgung". Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgungsbelieferung sind auf der Internetseite des Grundversorgers zu finden.